va-Q-tec IPO

Vergütungssystem

Unter Berücksichtigung der Vorgaben von § 87a Abs. 1 Aktiengesetz hat der Aufsichtsrat am 30. März 2021 Änderungen des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands der va-Q-tec AG beschlossen und das Vergütungssystem der Hauptversammlung am 21. Mai 2021 unter Tagesordnungspunkt 6 zur Billigung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands mit einer großen Mehrheit von 91,15% der gültigen abgegebenen Stimmen gebilligt.

Eine vollständige Beschreibung des Vergütungssystems finden Sie in der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2021 unter Tagesordnungspunkt 6 „Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder“.

Die derzeit geltende Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat ist in § 14 der Satzung der va-Q-tec niedergelegt. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, einschließlich des Systems, auf dem diese Vergütung basiert, wurde gemäß § 113 Abs. 3 Aktiengesetz durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 21. Mai 2021 mit einer Mehrheit von 99,77 % der gültigen abgegebenen Stimmen bestätigt. Das beschlossene Vergütungssystem findet sich im Anschluss an den Tagesordnungspunkt 7 unter „Beschreibung der Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder (Tagesordnungspunkt 7)“ der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2021. Die entsprechenden Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung 2021 finden sich hier.

Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats